Pressemitteilung —
Westfalen Weser Netz rät zur genauen Prüfung von Smart-Meter-Angeboten privater Anbieter
Immer häufiger erhalten Haushalte Schreiben privater Unternehmen, die den Einbau von Smart Metern bzw. intelligenten Messsystemen anbieten – also digitalen Stromzählern mit Kommunikationsmodul. Im Raum Paderborn ist aktuell die DMG, Deutsche Messwesen, aktiv. Die Schreiben wirken teilweise offiziell und verweisen auf gesetzliche Vorgaben oder mögliche Kostenvorteile.
Wichtig zu wissen: Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag von Westfalen Weser. Ein Vertragsabschluss ist freiwillig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen weder auf solche Schreiben reagieren noch angebotene Termine wahrnehmen.
Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, vor allem die tatsächlichen Kosten, aber auch Aussagen zu möglichen Einsparungen genau zu prüfen. Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu niedrigeren Stromkosten. Vergünstigungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei einer Wärmepumpe oder Wallbox und entsprechender technischer Ausstattung.
Auch der Eindruck einer akuten Handlungsnotwendigkeit ist oft irreführend. Wenn für einen Haushalt ein gesetzlich vorgeschriebener Smart-Meter-Einbau vorgesehen ist, informiert der grundzuständige Messstellenbetreiber rechtzeitig direkt darüber. In Paderborn ist dies Westfalen Weser.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, sondern Kosten und Leistungen genau prüfen und versprochene Einsparungen hinterfragen. Nicht jedes Angebot bietet einen tatsächlichen Mehrwert.
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